Satzung
vom 24. Mai 1963
in der Fassung des siebten Nachtrages
vom 01. April 2009

§ 1 Name, Sitz und Zweck des Vereins

(1) Der Verein führt den Namen „Gesellschaft der Freunde und Förderer des Erzbischöflichen Clara-Fey-Gymnasiums in Bonn-Bad Godesberg e.V.“.

(2) Der Verein hat seinen Sitz in Bonn-Bad Godesberg und ist in das Vereinsregister einzutragen.

(3) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die ideelle und materielle Förderung des Clara-Fey-Gymnasiums und der dieser Gemeinschaft dienenden Einrichtungen und Veranstaltungen unter Einschluss bedürftiger Schülerinnen und Schüler.

(4) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

(5) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

(6) Die Organe des Vereins sind ehrenamtlich tätig und erhalten keine Vergütung.

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