Schülerinnen und Schüler erfahren bei uns auf vielfältige Weise, wie Glaube lebendig werden kann. Die Erfahrung mit gelebtem und vor-gelebtem Christsein lassen den Glauben in unserer Schulgemeinde lebendig werden. So ist unser unterrichtliches und pädagogisches Tun getragen davon, dass die anvertrauten Schülerinnen und Schüler in ihren jeweiligen Persönlichkeiten, Begabungen und Besonderheiten, gerade auch in ihren Schwächen, von Gott angenommen und geliebt sind.

Und so halten wir es auch für unabdingbar, in der Begleitung unserer Schülerinnen und Schüler auch ein umfangreiches Beratungsangebot durch speziell ausgebildete Beratungslehrer und -lehrerinnen zur Unterstützung der Schüler und Schülerinnen und zugleich als Entlastung und der hier involvierten Lehrerinnen und Lehrer zur Verfügung zu haben.

Und nicht zuletzt ist es für uns als katholische Schule selbstverständlich, in der Schulseelsorge einen wesentliches Element unseres Schullebens zu sehen. Und sie ist mehr als regelmäßig stattfindende Schulgottesdienste. Es geht auch hier um die seelsorgliche Begleitung aller Schülerinnen, aber auch Eltern und Lehrer und Lehrerinnen in allen Situationen und Umständen, in denen tröstender Rat, sakramentaler Zuspruch oder unterstützende Hilfe zu einem Anliegen werden.

 

Katholische Schule und Schulseelsorge

Nicht nur das Sprechen über den Glauben, wie es vor allem im Religionsunterricht (Pflichtfach von der Klasse 5 bis zur Jahrgangsstufe Q2) geschieht, sondern auch die Erfahrung mit gelebter und vor-gelebter Glaubenspraxis sind uns wichtig.

Hierzu gehören neben dem morgendlichen Schulgebet und der wöchentlichen Messfeier auch Tage religiöser Orientierung, Wallfahrten und die besondere Gestaltung der Fasten- und Adventszeit.

Aber es ist vor allem auch die Haltung der Lehrerinnen und Lehrer, die in ihrem unterrichtlichen und pädagogischen Tun davon zeugt, dass sie sich aus dem Evangelium und somit der Überzeugung speist, dass die anvertrauten Schülerinnen und Schüler in ihren jeweiligen Persönlichkeiten, Begabungen und Besonderheiten, gerade aber auch in ihren Schwächen, von Gott angenommen und geliebt sind.

Die Schulseelsorge ist mehr als regelmäßige Schulgottesdienste. Es geht um die seelsorgliche Begleitung aller Schülerinnen, Eltern und Lehrer in allen Situationen und Umständen, in denen tröstender Rat, sakramentaler Zuspruch oder unterstützende Hilfe zu einem Anliegen werden. Die Schulseelsorge unterstützt durch ihre Tätigkeit das kirchliche Profil der Schule, ist aber nicht allein verantwortlich für die Umsetzung des christlich fundierten Schulkonzepts. Gemeinsam mit dem Lehrerkollegium, insbesondere den Religionslehrern, der Schulleitung und allen anderen Beteiligten trägt der Schulseelsorger Sorge dafür, dass christlicher Glaube als Fundament des gemeinsamen Arbeitens und Lebens wahrgenommen und gelebt wird.

Mittwochs, donnerstags und freitags feiern wir mit den einzelnen Jahrgangsstufen die Heilige Messe in der hauseigenen Kapelle als Zeichen der Communio mit Gott und untereinander.
Als weitere Gottesdienste bieten wir an

  • Bußgottesdienste als Vorbereitung auf das Sakrament der Versöhnung,
  • in der Zeit vor Pfingsten einen ökumenischen Gottesdienst,
  • in der Fastenzeit Kreuzwegbetrachtungen und Frühschichten,
  • zu besonderen Anlässen Festmessen für die ganze Schulgemeinde.

Darüber hinaus bieten wir in regelmäßigen Abständen auch Gottesdienste für unsere evangelischen Schüler und Schülerinnen an.

Das Beratungskonzept am CFG

Das Beratungsangebot unserer Beratungslehrer dient der professionalisierten Ergänzung der Beratung von Schülerinnen und Eltern und kann die hier involvierten Lehrerinnen und Lehrer entlasten. Die Beratungslehrer verstehen sich als Teil eines Beratungsnetzwerkes (Klassenlehrer, Fachlehrer, Schulseelsorger, die Unter-, Mittel- und Oberstufenkoordinatoren, Schullaufbahnberater, Berufsberater, Streit­schlichter­team) für Ratsuchende in der Schule.

Grundsätze der Beratung: Der Besuch bei dem Beratungslehrer setzt unbedingte Freiwilligkeit, Offenheit und Vertraulichkeit (außer bei Gefahr für Leib und Leben) voraus. Das bedeutet: Der Ratsuchende entscheidet selbst, ob er eine Beratung wünscht. Und der Berater entscheidet selbst, ob er einen Beratungsauftrag annehmen kann oder den Ratsuchenden weitervermittelt. Ratsuchender wie Beratender können die Beratung jederzeit abbrechen.

Adressaten des Angebotes: Das Beratungsangebot richtet sich grundsätzlich an alle Schülerinnen und Schüler der Sek. I und II, Eltern, Lehrerinnen und Lehrer. Es versteht sich als Beratung im Hinblick auf die Lösung von Lern- und Verhaltensproblemen. Dies heißt aber nicht, dass es den Ratsuchenden Lösungen vorgeben oder (kurzfristig) messbare „Erfolge“ garantiert. Die Beratung durch die Beratungslehrer bezieht das gesamte soziale Umfeld des Ratsuchenden in den Beratungsprozess ein (systemische Beratung). Ihr Ziel ist das gemeinsame Finden einer einvernehmlichen Problemlösung (lösungsorientierter Ansatz). Die Beratung durch die Beratungslehrer widmet sich auch dem Herstellen von Kontakten zu außerschulischen (Fachberatungs-) Einrichtungen.

Durchführung: Die Beratungslehrer stehen für Beratungsgespräche nach Vereinbarung zur Verfügung. Bei Beratungen innerhalb der Unterrichtszeit melden sich die ratsuchenden Schülerinnen und Schüler beim betroffenen Fachlehrer ab, die Beratungslehrer stellen den Ratsuchenden zur Vorlage bei den betroffenen Fachlehrern Bescheinigungen mit genauer Angabe des Beratungszeitraumes aus. Die Fachlehrer werden gebeten, den Besuch beim Beratungslehrer zu ermöglichen, wenn keine dringenden unterrichtlichen Gründe, Klassenarbeiten etc. entgegenstehen, und den Beratungsvorgang vertraulich zu behandeln.