Die Schülerinnen und Schüler erhalten somit

  • Unterricht bei einem Fachlehrer ihrer Klasse, der selbständig entscheidet, ob er seinen Fachunterricht oder aber den vorbereiteten Unterricht des zu vertretenden Kollegen hält.
  • Unterricht bei einem Fachlehrer des Faches, das vertreten werden soll. Hier wird in der Regel der vorbereitete Unterricht des zu vertretenden Kollegen oder aber entsprechender Fachunterricht gehalten.
  • Unterricht bei einem klassen- und fachfremden Lehrer, der entweder
    vorbereiteten Unterricht des zu vertretenden Kollegen hält oder aber
    den Unterricht eines Faches an diesem Tag ausweitet oder aber
    eigenen Vertretungsunterricht in einem seiner Fächer hält.
  • In den Klassen der S II wird ausfallender Unterricht durch eigenverantwortliches Arbeiten (EVA) ersetzt. Hierzu liegen die spezifischen Arbeitsaufträge im Sekretariat bereit, werden dort von einer Kurssprecherin abgeholt und in der Schule bearbeitet. Die Anwesenheit wird mittels Liste kontrolliert.

Sollte kein Arbeitsauftrag bereitliegen, entfällt der Unterricht. Sportunterricht entfällt stets und wird nicht durch eigenverantwortliches Arbeiten ersetzt.

Um die Stundenzahl des Unterrichtstages für Lehrerinnen und Lehrer nicht vollständig mit Unterricht zu belegen, kann die 1. Unterrichtsstunde einer fehlenden Lehrkraft, wenn dies bereits am Vortag bekannt ist, unterrichtsfrei gesetzt werden. Die 8. Unterrichtsstunde kann ebenfalls unterrichtsfrei gesetzt werden.

Bei länger- bzw. langfristigen Lehrerabsenzen werden in Absprachen mit Fachlehrern feste Dauervertretungen zugewiesen, wobei durch Umverteilungen im Stundenplan zu hohe Belastungen für einzelne Kollegen vermieden werden sollen.

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