Das Beratungsangebot der Beratungslehrer dient der professionalisierten Ergänzung der Beratung von Schülerinnen und Eltern und kann die hier involvierten Lehrerinnen und Lehrer entlasten. Die Beratungslehrer verstehen sich als Teil eines Beratungsnetzwerkes (Klassenlehrer, Fachlehrer, Schulseelsorger, die Unter-, Mittel- und Oberstufenkoordinatoren, Schullaufbahnberater, Berufsberater, Streit­schlichter­team) für Ratsuchende in der Schule.

Grundsätze der Beratung: Der Besuch bei dem Beratungslehrer setzt unbedingte Freiwilligkeit, Offenheit und Vertraulichkeit (außer bei Gefahr für Leib und Leben) voraus. Das bedeutet: Der Ratsuchende entscheidet selbst, ob er eine Beratung wünscht. Und der Berater entscheidet selbst, ob er einen Beratungsauftrag annehmen kann oder den Ratsuchenden weitervermittelt. Ratsuchender wie Beratender können die Beratung jederzeit abbrechen.

12_no_worriesAdressaten des Angebotes: Das Beratungsangebot richtet sich grundsätzlich an alle Schülerinnen und Schüler der Sek. I und II, Eltern, Lehrerinnen und Lehrer. Es versteht sich als Beratung im Hinblick auf die Lösung von Lern- und Verhaltensproblemen. Dies heißt aber nicht, dass es den Ratsuchenden Lösungen vorgeben oder (kurzfristig) messbare „Erfolge“ garantiert. Die Beratung durch die Beratungslehrer bezieht das gesamte soziale Umfeld des Ratsuchenden in den Beratungsprozess ein (systemische Beratung). Ihr Ziel ist das gemeinsame Finden einer einvernehmlichen Problemlösung (lösungsorientierter Ansatz). Die Beratung durch die Beratungslehrer widmet sich auch dem Herstellen von Kontakten zu außerschulischen (Fachberatungs-) Einrichtungen.

Durchführung: Die Beratungslehrer stehen für Beratungsgespräche nach Vereinbarung zur Verfügung. Bei Beratungen innerhalb der Unterrichtszeit melden sich die ratsuchenden Schülerinnen und Schüler beim betroffenen Fachlehrer ab, die Beratungslehrer stellen den Ratsuchenden zur Vorlage bei den betroffenen Fachlehrern Bescheinigungen mit genauer Angabe des Beratungszeitraumes aus. Die Fachlehrer werden gebeten, den Besuch beim Beratungslehrer zu ermöglichen, wenn keine dringenden unterrichtlichen Gründe, Klassenarbeiten etc. entgegenstehen, und den Beratungsvorgang vertraulich zu behandeln.